Umsatzbesteuerung für Bildungsleistungen abgewehrt

parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks MdB

Die Koalitionsfraktionen haben angekündigt, auf die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen vorläufig zu verzichten. Die diesbezüglichen Bestimmungen sollen aus dem Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013, das kommende Woche abschließend vom Deutschen Bundestag beraten werden wird, gestrichen werden.

Die Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks begrüßt ausdrücklich, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Bildungseinrichtungen in Deutschland damit von einer Rechtsänderung zum Jahresende verschont bleiben, deren Konsequenzen offenbar nicht sorgfältig geprüft wurden. Dies ist nicht zuletzt dem nachdrücklichen Protest der Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung wie Familienbildungsstätten, Musik- und Volkshochschulen verdanken.

Bereits im Sommer hatte eine äußerst missverständliche Formulierung in der Begründung des Regierungsentwurfs für Unruhe bei Eltern und bei Betreibern von Musik- und Ballettschulen gesorgt. Deren Existenzsorgen bezeichnete das Bundesfinanzministerium damals als „Sturm im Wasserglas“ und versprach – allerdings erst nach Wochen der Kritik – eine Klarstellung im Gesetzgebungsverfahren. Seither wirft die geplante Neuregelung immer mehr Zweifelsfragen auf.

Die Vertreter von CDU/CSU und FDP sind der Auffassung, dass weiterhin gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, einen neuen Lösungsvorschlag zu entwickeln, der sachgerecht und handhabbar sein muss. Er muss die Bildungsanbieter unterstützen und nicht behindern und den berechtigten Interessen der Nutzer von Bildungsleistungen Rechnung tragen. „Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die betroffenen Verbände und Einrichtungen diesmal frühzeitig in die fachlichen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums eingebunden werden“ so Barbara Hendricks.