Dr. Barbara Hendricks begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichtes

parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks MdB
Begüßt das Urteil des Bundessozialgerichtes: Dr. Barbara Hendricks

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes zur grundgesetzwidrigen Höhe der Hartz-Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren erklärt die Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks:

„Das Urteil bestätigt die Einschätzung der SPD, dass das Sozialgeld für Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe für Kinder stärker nach dem Lebensalter differenziert werden muss. Dies ist und war für die SPD ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket II.

Die SPD setzt sich weiter dafür ein, die Bestimmung der Kinderregelsätze auf eine neue Basis zu stellen. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 wird zurzeit ausgewertet. Bei der Auswertung müssen Kinderbedarfe spezifischer erfasst und diese zutreffender berücksichtigt werden. Die Ergebnisse bedürfen der zügigen Umsetzung!

Mit dem Konjunkturpaket I haben wir Sozialdemokraten in der Großen Koalition ein Schulbedarfspaket eingeführt. Für Kinder und ihre Familien bedeutet dies, dass sie zusätzlich 100€ pro Schuljahr bekommen. Mit dem Konjunkturpaket II wird auf unseren Vorschlag weiter für jedes Kind einmalig ein Betrag von 100€ gewährt. Dieser wird nicht auf das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe angerechnet. Und das Wichtigste ist: Für Kinder von 6 bis 13 Jahren wird, genau wie das Bundessozialgericht es fordert, eine neue Förderstufe geschaffen. Ab dem 1. Juli steigt die Leistung an die Familien um monatlich 35€ pro Kind zwischen 6 und 13 Jahren“, schloß Barbara Hendricks.