Die SPD-Landtagsfraktion hat sich heute einstimmig entschieden, im Wege einer Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof in Münster gegen die Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl vorzugehen. Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die von dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok heute vor der SPD-Landtagsfraktion geäußerten gravierenden Bedenken gegen das Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung. Der große zeitliche Abstand zwischen Kommunalwahl (Anfang Juni 2009) und Amtsantritt der neu gewählten Räte und Bürgermeister (Ende Oktober 2009) sei besonders problematisch, erläuterte Morlok vor der SPD-Landtagsfraktion: "Diese verantwortungsfreie Übergangsphase von bis zu 22 Wochen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Volkssouveränität dar und verstößt somit gegen das Demokratieprinzip in der Landesverfassung."
"Für die amtierenden Räte und Bürgermeister ist das eine unerträgliche Situation. Sie sind ihrer Legitimation beraubt und müssen trotzdem noch Entscheidungen für ihre Kommune treffen", beschrieb der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Hans-Willi Körfges die Lage.
Nach der undemokratischen Abschaffung der Stichwahl werde nun an den Wahlterminen herumgetrickst, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ralf Jäger. "Die parteipolitisch motivierten Eingriffe in die Kommunalverfassung müssen ein Ende haben. Es entspricht unserem demokratischen Selbstverständnis, dass wir dieses zweifelhafte Gesetz überprüfen lassen", sagte Jäger. "Die SPD-Fraktion wird deshalb in Kürze Klage erheben und sich für eine zeitnahe Entscheidung einsetzen. Das sind wir den Bürgerinnen und kommunalen Praktikern schuldig", so der Kommunalexperte Körfges.