Selbstbestimmungsrecht muss beachtet werden!

Barbara Hendriks und der Rechtspolitiker Joachim Stünker

Die Kreis Klever SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks lud im Rahmen der Reihe „Fraktion vor Ort“ der SPD-Bundestagsfraktion in die Katholische Heimvolksschule Wasserburg Rindern, um mit dem rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, Joachim Stünker, über das Thema „Patientenverfügung“ zu diskutieren.

Stünker referierte über Art und Weise von Patientenverfügungen und informierte über den aktuellen gesetzlichen Stand. Zurzeit gibt es einen Gruppenantrag, den sog. „Stünker-Entwurf“, von mittlerweile über 200 Abgeordneten aus SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen und Die Linke. Bedauerlicherweise sind diesem Antrag, anderes als bei klaren Gewissensfragen sonst üblich, noch keine Abgeordneten der Union beigetreten.

Zentrales Leitthema von Stünker war die Beachtung des Willens der Betroffenen. So sei dringend durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. „Es geht darum, dass das Selbstbestimmungsrecht entscheidungsunfähiger Menschen auch bei medizinischen Behandlungen beachtet wird. Menschen müssen sicher gehen können, dass sie selbstbestimmt und in Würde ihren letzten Lebensabschnitt verbringen können“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. In der öffentlichen Debatte bestehe nach Stünker zum Teil noch die Vermengung der Themen Patientenverfügung und Sterbehilfe. Dabei betonte der ehemalige Richter am Landgericht Verden, dass es in selbstverständlich nicht um aktive Sterbehilfe, vielmehr um eine klare Abgrenzung davon ginge.
Der Referent machte auch sehr deutlich, dass er nicht für die Abfassung von Patientenverfügungen werbe. „Dies ist eine ureigene Angelegenheit jedes einzelnen Menschen. Aber meine Aufgabe als Gesetzgeber ist es, einem so geäußerten Willen eines Menschen vor dem Hintergrund der Grundrechte jedes Einzelnen durch klare Gesetze dem auch Geltung zu verschaffen“, so der sozialdemokratische Rechtspolitiker Joachim Stünker.

Die nachfolgende Diskussion erfreute durch eine sehr rege Teilnahme und viele Wortbeiträge der 120 interessierten Bürgerinnen und Bürger. In ihren Stellungnahmen bestätigten sie die Ausführungen Stünkers und berichteten aus eigener Anschauung ihre Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügungen. Aufgrund der Sorge über die Bindungswirkung und Geltung der Patientenverfügung wünschten sich die Gäste eine zügige kodifizierte Regelung von Seiten des Gesetzgebers, bei der dem Patientenwillen die vorrangige Beachtung geschenkt wird. „Es kommt so Rückenwind aus Kleve, damit Joachim Stünker gestärkt in die schwierigen Beratungen mit der CDU/CSU im Bundestag gehen kann, um möglichst schnell und umfassend Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen“, so äußerte sich Barbara Hendricks abschließend.