
Die Kreis Klever Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Hendricks (SPD) begrüßt die Einigung der Großen Koalition über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftssteuerrechts.
Mit ihrer Sitzung am Montag, den 6. November 2007, beendete die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftsteuerrechts in Deutschland unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch erfolgreich ihre Arbeit.
Mit dem Ergebnis, das die Arbeitsgruppe vorgelegt hat, werden wir sicherstellen, dass sowohl Erben des hart erarbeiteten Einfamilienhauses als auch Erben, die den elterlichen Betrieb weiterführen möchten, fair behandelt werden, kommentiert Dr. Barbara Hendricks den neuen Entwurf.
Die am Montag erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, das neue Recht auf eigenen Wunsch rückwirkend zum 1. Januar 2007 anwenden zu können. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies Rechtssicherheit im Erbfall.
In Umsetzung der heute beschlossenen Eckpunkte wird es in Deutschland wieder ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht geben, das den Ländern auf dem heutigen Niveau von 4 Milliarden Euro auch künftig stabile Erbschaftsteuereinnahmen sichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang dieses Jahres entschieden, dass das derzeitige Erbschaftsrecht gegen das Grundgesetz verstößt, da die Wertberechnung von Immobilien und anderer Vermögensformen ungleich behandelt wird.
Die Koalition hat die Entscheidung der Verfassungsrichter als Gelegenheit genutzt, so Barbara Hendricks, um einen großen Schritt in Richtung eines modernen und standortfreundlichen Erbschaftssteuerrechts zu machen.
Die neue Bewertungsart und Besteuerung des Grundvermögens wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 nun den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.
Für Ehegatten, Kinder und Enkel wird des eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 (bisher 300.000 ) für Ehegatten, 400.000 (bisher 205.000 ) für jedes Kind und 200.000 (bisher 51.000 ) für jeden Enkel geben. Damit wird sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei, so Dr. Barbara Hendricks. Auch Lebenspartner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen nun in den Genuß des Freibetrages für Ehepartner kommen.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.