Splittergruppen und Radikale aus den Räten raushalten

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Uedem unterstützt die Initiative der nordrhein-westfälischen SPD, in das Kommunalwahlrecht wieder eine sogenannte Sperrklausel für kleine Parteien und Wählergruppen einzuführen. „Was für die Bürgerinnen und Bürger bei Bundes- und Landtagswahlen gut ist, kann bei Kommunalwahlen nicht schlecht sein. Wir wollen verhindern, dass rechtsradikale Parteien und Splittergruppen in unsere Kommunalparlamente einziehen, die nur auf Chaos und Populismus aus sind und damit unsere Arbeit lahmlegen.“, so Jörg Lorenz, Vorsitzender der SPD-Fraktion Uedem. Die Wiedereinführung einer Sperrklausel von 3 Prozent, für die die SPD-Landtagsfraktion eine Gesetzesinitiative angekündigt hat, sei ein richtiger Ansatz, der nach Auffassung namhafter Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Uni Münster auch in Einklang mit der Verfassung stehe. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW selbst hatte sich im Jahre 1999 nicht grundsätzlich gegen eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen ausgesprochen, jedoch eine umfassende Begründung hierfür eingefordert, die das Land jedoch schuldig blieb. Die bis dahin für Kommunalwahlen in NRW geltende 5-Prozent-Sperklausel wurde stattdessen vom Land NRW ersatzlos abgeschafft.