
Auf Einladung von Dr. Barbara Hendricks und weiterer SPD-Bundestagsabgeordneter hatten Schwerbehindertenvertreter der nordrhein-westfälischen Wasserverbände am vergangenen Freitag die Gelegenheit, den Deutschen Bundestag zu besuchen und mit ihren Abgeordneten persönlich ins Gespräch zu kommen. Barbara Hendricks traf
sich mit Gerhard Hansen vom Niersverband.
Mit Sorge betrachten die Schwerbehindertenvertreter der Wasserwirtschaft
die geplante Gesetzesänderung des § 107 GO, wodurch die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen eingeschränkt und nur noch unter
Bestandsschutz gestellt wird. In Zukunft soll erst ein dringender öffentlicher Zweck vorliegen, damit eine Gemeinde sich wirtschaftlich
betätigen darf.
Ich lehne diese Änderung strikt ab, so Barbara Hendricks. Bei dem Gesetzentwurf von CDU und FDP im Landtag handelt es sich um ein Vorhaben
Privat vor Staat. Große Versorger sollen auf Kosten der Stadtwerke bevorzugt werden. Es passt wie die Faust aufs Auge, dass die Privatisierung zu einem Zeitpunkt vorangetrieben wird, wo allenthalben vom Zukunftsmarkt Wasser die Rede ist. Wasser als Lebensmittel wird weltweit immer kostbarer und diesen Markt wollen sich Großunternehmen sichern. Ich fordere CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen auf zu erkennen,
dass nach unserem verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzip elementare Bereiche der Daseinsvorsorge in die öffentlich-rechtliche Verantwortung gehören und dort auch bleiben müssen.
Die Planungen von CDU und FDP gefährden kommunale Arbeitsplätze ebenso wie Handwerksbetriebe, die bisher von Aufträgen der städtischen
Gesellschaften profitiert haben. Ich kann die große Befürchtung bei den Schwerbehindertenvertretern der einzelnen Wasserverbände gut nachvollziehen. Eine fortschreitende Privatisierung in der Daseinsvorsorge führt zum Abbau von Arbeitsplätzen, zur Einschränkung
der Lebensqualität gerade für die behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und zu steigenden Preisen, denn Private werden diese
Aufgabe nicht übernehmen, wenn sie nicht profitabel ist.